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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage der Leistungserbringung zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule Wolfstanz (vertreten durch Ann-Christin Koch, nachfolgend „Hundeschule“ genannt). Die AGB können durch schriftliche Einzelvereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.

  2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter http veröffentlicht. Widerspricht der Teilnehmer diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die Änderungen als vom Teilnehmer anerkannt.

§ 2 Leistungen

  1. Die Hundeschule Wolfstanz bietet Hundetraining (einzeln und in Gruppen), geführte und angeleitete Spaziergänge, Workshops, Beratung per Telefon oder Messenger an. Die Trainings und Beratungen beinhalten theoretische und/oder praktische Unterweisungen des Teilnehmers in allen Fragen zu Hundehaltung, -training, -erziehung, -sozialverhalten und weiteren Themen.

  2. Trainings erfolgen nach Absprache beim Kunden zuhause, an dessen Arbeitsplatz, auf einem Trainingsgelände oder in anderen Alltagssituationen.

  3. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise, die auf http einsehbar sind. Wir behalten uns Preisänderungen ausdrücklich vor.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation unserer Angebotspalette, z. B. auf unserer Website, stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch die Bestätigung auf eine Buchungsanfrage eines Teilnehmers kann ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer zustande kommen.

  2. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.

  3. Mit der Anmeldung werden unsere AGB und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

  4. Da der Erfolg des Hundetrainings maßgeblich vom Engagement und der aktiven Mitarbeit des Teilnehmers abhängt, kann die Hundeschule keine Garantie für den Trainingserfolg übernehmen.

  5. Ich behalte mir vor, eine Trainingseinheit vorzeitig zu beenden, wenn:

    • das Tierwohl gefährdet ist (Gesundheitszustand, äußere Umstände)

    • der Kunde tierschutzwidrigen Umgang mit dem Hund pflegt

    • die Nutzung tierschutzwidriger Hilfsmittel ist ausgeschlossen

  6. Die Kosten für die Einheit sind dann dennoch vom Kunden zu tragen. 

§ 4 Trainingsvoraussetzungen

  1. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich gemeldet und ausreichend (haftpflicht-)versichert ist. Der Teilnehmer zeigt auf Verlangen den Impfpass des Hundes, die Meldebescheinigung und die Police der Haftpflichtversicherung vor.

  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer bereits bei Anmeldung zum Training über chronische oder akute Erkrankungen des Hundes, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit, Beißvorfälle und ggf. behördliche Auflagen wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren.

  3. Die Anmeldung zu einem konkreten Einzel- oder Gruppentraining sowie sonstigen Leistungen kann per WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Die Teilnahme setzt eine Bestätigung durch den Trainer voraus.

  4. Einzeltrainings werden individuell auf die Bedürfnisse des Mensch-Hund-Teams zugeschnitten. Gruppentrainings richten sich nach dem durchschnittlichen Trainingsstand der Gruppenmitglieder.

  5. Für Welpen, Junghunde und erwachsene Hunde sollte eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut vorliegen, wenn sie am Training teilnehmen möchten. Laut Gesetzgeber ist auf Verlangen der Impfausweis vorzulegen.

  6. Mit der Teilnahme an jedem einzelnen Training versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, ganzjährig präventiv gegen Parasiten behandelt und/oder regelmäßig kontrolliert wird (Titerbestimmung und Kotuntersuchung).

  7. Auch kranke Hunde, die nicht ansteckend sind, können unter Umständen vom Training ausgeschlossen werden, z. B. wenn die Trainingseinheit erheblichen Stress verursachen oder Schmerzen beim Hund hervorrufen würde. Der Ausschluss eines Hund-Halter-Teams von einer Trainingseinheit liegt im Ermessen des Trainers.

  8. Ein Trainingsausschluss ist auch für den Fall möglich, dass der Teilnehmer den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet und dadurch eine Gefahr für Mensch und/oder Tier besteht, der Trainingsbetrieb gestört oder tierschutzwidrig gehandelt würde.

  9. Während des Trainingsbetriebes werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, auf denen u. a. die Teilnehmer und Hunde zu sehen sind. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden. Sollte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung wünschen, muss er dies bei Anmeldung schriftlich erklären. Das Fotografieren und Filmen durch Teilnehmer ist nur nach ausdrücklichem Einverständnis aller Teilnehmer erlaubt.

  10. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.

  11. Die Hundeschule kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.

§ 5 Zahlungen

  1. Alle gebuchten Seminare, Trainingsblöcke und Kurse sind im Voraus zu zahlen. Diese Zahlung kann per Banküberweisung an das im Impressum hinterlegte Konto (http…) oder nach Absprache in bar erfolgen.

  2. Bei Anmeldung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von einer Woche nach Bestätigung der Anmeldung durch die Hundeschule zu entrichten. Überschreitet der Teilnehmer die Zahlungsfrist, kann dies dazu führen, dass seine Buchung verfällt und der Platz auf einen anderen Teilnehmer übergeht.

  3. Wir behalten uns vor Trainings aus wichtigem Grund per Messengerdienste oder telefonisch abzusagen. Erfolgt die Absage eines Trainings durch den Trainer, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Absage kann krankheits- oder wetterbedingt sehr kurzfristig erfolgen.

  4. Gruppentraining und Sondertermine: Erfolgt die Absage durch den Teilnehmer, verfällt die Terminbuchung ersatzlos. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder die Inanspruchnahme eines Ersatztermins ist nicht möglich.

  5. Einzeltraining: Erfolgt die Absage durch den Teilnehmer

    • mehr als 72 h vor dem Trainingstermin, kann der Termin nachgeholt werden. Der Trainer bietet dazu einen Ersatztermin an.

    • zwischen 72 h und 24 h vor dem Trainingstermin, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.

    • innerhalb von weniger als 24 h vor dem Trainingstermin, ist die komplette Teilnahmegebühr zu zahlen.

    • Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin am vereinbarten Treffpunkt ohne Absage durch den Teilnehmer muss die Teilnahmegebühr (ggf. inkl. An-/Abfahrt) vollständig entrichtet werden.

  6. Kommt ein Kurs, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, sind alle Interessenten unverzüglich zu informieren.

    Ist die Kursgebühr bereits bezahlt, wird sie dem Interessenten vollständig zurückerstattet. Die Einvernehmlichkeit vorausgesetzt, kann auch ein Ersatztermin angeboten werden.

  7. Erfüllt der Teilnehmer bzw. dessen Hund die Trainingsvoraussetzungen aus § 3 nicht, kann er vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist die komplette Teilnahmegebühr zu zahlen.

§ 6 Haftung

  1. Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen sowie das Betreten der Trainingsstätte erfolgen auf eigenes Risiko. Die Hundeschule haftet lediglich für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Teilnahmegebühr beschränkt.

  2. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass insbesondere beim Freilauf Auseinandersetzungen zwischen Hunden auftreten können. Der Teilnehmer nimmt dieses Risiko wissentlich in Kauf und haftet für mögliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden, selbst.

  3. Alle Trainingsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und unter regelmäßiger Fortbildung. 

  4. Es kann keine Garantie auf Erfolg gegeben werden, da unzählige individuelle Faktoren auf den Trainingserfolg Einfluss nehmen. Unter anderem kommt es hierbei wesentlich auf den Hund und die Mitarbeit des Halters an.

  5. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte und deren Tiere verursacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die von seinem Hund verursacht werden, auch wenn er auf Veranlassung eines Trainers handelt oder sich auf einem von der Hundeschule angemieteten Gelände befindet. Fordert der Trainer den Teilnehmer auf, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer auch hierfür die alleinige Verantwortung. Der Teilnehmer verpflichtet sich auch seine Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.

  6. Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Gegebenheiten am Trainingsort und die geltenden Pflichten für Mensch und Hund.

  7. Die Hundeschule haftet nicht für Zusagen und die Erfüllung von Ansprüchen zwischen dem Teilnehmer und Dritten, auch wenn diese Aufträge mittelbar oder unmittelbar mit Dienstleistungen der Hundeschule zusammenhängen.

  8. Alle Teilnehmer müssen eine gültige Hundehaftpflichtversicherung haben. Der Hundehalter verpflichtet sich, Schadensfälle, die durch seinen Hund verursacht werden, unverzüglich der Versicherung zu melden.  

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Website-Inhalte oder Inhalte von Messenger-Nachrichten, Foto-, Video- und Übungsmaterial sowie sonstige Unterlagen, die im Rahmen des Trainings verschickt oder ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und stellen geistiges Eigentum der Hundeschule dar.

  2. Eine Nachahmung, die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieses Materials ist – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule untersagt.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule.

  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. Unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat.

  4. Sollte eine Bestimmung eines Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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